Liebe Eltern,
seit einiger Zeit bieten wir Ihnen und Ihrem Kind eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung mit dem „Vision Screener“ von Plusoptix an.
Dabei wird untersucht, ob Ihr Kind einen Sehfehler hat. In Bayern ist diese Untersuchung im Rahmen der Pädiatriezentrierten Versorgung seit längerem ein fester Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen U5-U9.
Da diese Untersuchung in unserer Gegend allerdings noch recht neu ist, möchten wir Ihnen im Folgenden einige zusätzliche Informationen dazu geben.
Hat mein Kind eine Sehstörung?
Diese Frage kann die Augenvorsorge zu einem
großen Teil beantworten.
Im Durchschnitt hat fast jedes fünfte Kind im
Alter von 4 Jahren eine unerkannte Sehstörung.
Dieser hohe Anteil ist nicht erstaunlich, denn
im Gegensatz zu anderen Krankheiten gibt es bei Sehstörungen keine äußerlichen,
mit bloßem Auge erkennbaren Symptome.
Bemerkt mein Kind seine Sehstörung nicht selber?
Nein!
Die betroffenen Kinder bemerken die eigene
Sehstörung meistens nicht selbst, denn die sind es ja gewohnt, die Welt mit
ihren Augen zu sehen, und haben keine Vergleichsmöglichkeit.
Warum ist die Augenvorsorge wichtig und was wird getestet?
Die Augenvorsorge dient der frühzeitigen
Erkennung von Sehstörungen.
Werden Sehstörungen nicht in den ersten
Lebensjahren erkannt und behandelt, können diese zu einer dauerhaften
einseitigen Sehschwäche führen.
Ausgeschlossen werden durch die Augenvorsorge unter anderem eine relevante Weit- oder Kurzsichtigkeit und eine relevante Hornhautverkrümmung, sowie starkes Schielen.
Wann wird eine Augenvorsorge empfohlen?
Grundsätzlich sollte bei allen Kinder, die
nicht bereits in augenärztlicher Behandlung sind, regelmäßig eine Augenvorsorge
durchgeführt werden.
Die erste Augenvorsorge ist im Alter von 6
Monaten möglich. Danach sollte sie regelmäßig, beispielsweise 1x jährlich bei
jeder Vorsorgeuntersuchung, wiederholt werden, da sich die Augen mit dem
Wachstum verändern und dabei Sehstörungen neu auftreten können.
Kann ich dazu nicht einfach zum Augenarzt überwiesen werden?
Eine routinemäßige Überweisung oder eine
regelmäßige Augenvorsorge beim Augenarzt wird von den gesetzlichen
Krankenkassen nicht übernommen.
Deshalb ist eine Überweisung zum Augenarzt
nur bei schon bestehendem Verdacht auf eine Sehstörung möglich.
Warum reicht ein normaler Sehtest nicht aus?
Die normalen Seh- und Visus-Teste sind erst
ab einem Alter von etwa 3-4 Jahren möglich und sinnvoll.
Sie sind aber nicht dazu geeignet,
Fehlsichtigkeit oder Hornhautverkrümmungen zuverlässig und frühzeitig zu
erkennen.
Eine Sehschwäche sollte aber bereits viel
früher erkannt werden, denn je früher eine Sehstörung erkannt und behandelt
wird, desto größer sind die Behandlungserfolge.
Wie läuft die Untersuchung hier in der Praxis ab?
Die Untersuchung selbst geht sehr schnell
(etwa 10 Sekunden!), ohne Berührung des Kindes und ohne Nebenwirkungen.
Dabei muss das Kind für wenige Sekunden in
eine spezielle Kamera sehen, die dann computergestützt und vollautomatisch die
Sehfunktion beider Augen misst. Anschließend bekommen Sie noch einen Ausdruck
über das Untersuchungsergebnis.
Zusätzliche Informationen über diese
Untersuchung mit dem „Vision Screener“ finden Sie auch auf der Homepage des
Geräteherstellers www.plusoptix.de
Bezahlt meine Krankenkasse die Augenvorsorge?
Um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen,
werden die Kosten dafür derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nur in
Bayern im Rahmen der Pädiatriezentrierten Versorgung übernommen.
Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen
die Kosten. Bitte erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit direkt bei Ihrer
Krankenkasse wegen der Kostenübernahme.
Wird bei der Augenvorsorge eine Sehstörung
erkannt, übernehmen natürlich alle Krankenkassen die Folgekosten, die dann beim
Augenarzt und bei der weiteren Behandlung entstehen.
Wie kann ich diese Augenvorsorge bei meinem Kind durchführen lassen?
Wenn Sie im Interesse Ihres Kindes diese
Möglichkeit nutzen möchten, so können Sie diese Leistung bei uns natürlich
privat in Anspruch nehmen, als so genannte IGeL - Leistung (Individuelle
Gesundheits Leistung).
Die Augenvorsorge kann ab dem Alter von 6
Monaten zum Beispiel im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen (ab U5) oder auch
zwischendurch durchgeführt werden. Sinnvoll ist diese Untersuchung 1xjährlich.
Die Kosten berechnen wir nach der Amtlichen Gebührenordnung
für Ärzte (GOÄ).
Wenn Sie diese Untersuchung für Ihr Kind wünschen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin oder sprechen Sie uns bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung Ihres Kindes an.
Diesen und weitere Elternratgeber können Sie auch auf unserer Homepage www.schmetzer-heising.de lesen und herunterladen.
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem kurzen Ratgeber helfen konnten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Ihr Praxisteam.