Impfung gegen Menongokokken Typ B


Meningokokken sind Bakterien, die zu schweren Infektionen führen können. Es kann dabei zu einer Blutvergiftung (Sepsis), zu Hautblutungen mit Gewebezerstörung oder zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis) kommen und im schlimmsten Fall kann die Infektion auch zum Tod führen. Die Übertragung erfolgt durch eine Tröpfcheninfektion (Husten, Sprechen, Küssen, ...)

Eine Infektion mit Meningokokken ist zwar glücklicherweise nicht sehr häufig, verläuft aber extrem schnell, sodass es innerhalb eines Tages unbehandelt schon zu einer sehr schweren Erkrankung kommen kann. Vor allem junge Säuglinge und Kleinkinder sind gefährdet, an einer schweren Meningokokken-Infektion zu erkranken.

Es gibt bei uns mehrere Typen dieser Meningokokken-Bakterien (A,B,C,W,Y). Gegen den Typ C werden die Kinder laut STIKO-Empfehlung schon seit 2006 geimpft. Der häufigste Typ bei uns ist der Typ B.

Gegen den Typ B gibt es seit 2013 einen in Europa zugelassenen Impfstoff (Bexsero®), der in vielen anderen europäischen Ländern bereits seit Jahren für die Impfung von Säuglingen und Kleinkindern verwendet wird (England seit 2015, Irland seit 2016, ...).

Seit Ende Januar 2024 empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Meningokokken B auch in Deutschland für Säuglinge und Kleinkinder bis zum 5. Geburtstag. Und wir empfehlen sie auch.

Obwohl die Impfung gegen Meningokokken B seit Ende Juni eine Pflichtleistung der Krankenkassen ist, können wir Ärzte diese Impfung leider noch nicht mit allen Krankenkassen abrechnen. Eine Abrechnung über die Krankenkasse ist seit dem 15.10.24 möglich mit der AOK Baden-Württemberg, der SVLFG und den BBKen. Bei der IKK classic, der Knappschaft und den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) muss die Impfung weiter als Privatleistung abgerechnet werden.

Den Impfstoff können wir allerdings für alle gesetzlich Versicherten Patienten seit dem 15.10.24 über die Praxis beschaffen. Sie können daher von uns ausgestellte Privatrezepte für den Impfstoff wegwerfen. Wenn Sie Ihr Rezept schon in der Apotheke abgegeben und den Impfstoff selber bezahlt haben, dann reichen Sie es bitte weiterhin bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.

Wenn Sie diese Impfung bei Ihrem Kind durchführen lassen möchten dann müssen wir folgendermaßen vorgehen:
  1. Sie machen bei uns einen Impftermin ab. Die Kosten der Impfung rechnen wir bei Versichrten der AOK Baden-Württemberg, der SVLFG und den BBKen direkt mit der Krankenkasse ab. Wenn Sie in einer anderen Versicherung versichert sind, dann bekommen Sie anschließend eine Rechnung über die Impfkosten (ca. 20-40,-€), die Sie uns dann bezahlen.
  2. Anschließend reichen Sie unsere Rechnung bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen das korrekt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnete Impfhonorar zu erstatten. Falls es da Probleme gibt, dann laden Sie sich das entsprechende Infoblatt unseres Berufsverbands BVKJ herunter oder sprechen uns darauf an.

Weitere Infos auf der Infoseite Meningokokken auf der Homepage des Robert Koch Instituts.

Ihr Praxisteam